Liefer-
und Zahlungsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen
des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen oder die
Lieferung ohne Einspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen
haben.
Leistungs- und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung gilt nur dann
als angenommen, wenn wir dieses schriftlich bestätigt haben, das
gilt auch für Bestellungen an unsere Handelsvertreter. Verbindlich
ist allein der Text unserer Auftragsbestätigung.
2. Alle technischen Daten unserer Kataloge, Listen und Zeichnungen
sowie die Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt,
Irrtum vorbehalten; gleiches gilt für alle Daten unserer Verkaufsunterlagen. Änderungen,
die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns auch nach Absenden der
Auftragsbestätigung vor, soweit dadurch nicht Preis,
Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt werden.
3. Die Angaben in unseren Katalogen, Preislisten und sonstigen Verkaufsunterlagen
gelten für anschlussfertig verdrahtete Leuchten, für Betriebsspannung
230 V, 12 V; bei Innenbeleuchtungen für Umgebungstemperaturen
von max. +30°C und für Außenleuchten für max. +15°C.
Leuchten für andere Spannungen, Frequenzen, Umgebungstemperaturen
bitten wir gesondert anzufragen.
Lieferfristen
1. Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich,
sofern schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung,
nicht jedoch vor vollständiger Klärung aller technischen
Detailfragen.
2. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener,
außergewöhnlicher oder unabwendbarer Ereignisse jedweder
Art, insbesondere bei Streiks, auch illegalen Streiks, Aussperrung,
bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie auch allen sonstigen
Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, auch wenn dieses erst
während eines bereits vorliegenden Verzuges eintritt. Der Besteller
wird hiervon unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
3. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird der Besteller
eine angemessene Nachfrist gewähren, bevor er Rechte aus dem Verzug
geltend macht. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, kann der Besteller
je vollendeter Woche weiteren Verzuges einen Schadensersatz in Höhe
von 0,5 % des Lieferwertes, für die gesamte Verzugsdauer, höchstens
jedoch 8 % des Lieferwertes geltend machen, weitergehende Ansprüche,
auch wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
4. Ist der Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 376 HGB,
wird der Besteller bei Lieferverzug eine Nachfrist gewähren. Erst
wenn die Nachfrist nicht eingehalten ist, kann der Besteller schriftlich
vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
stehen dem Besteller nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit
beruhte.
Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk
oder Auslieferungslager verlassen hat; das gilt auch für Teillieferungen.
Das Transportrisiko ist von uns nicht abgesichert. Der Versand erfolgt
im Auftrag des Bestellers.
2. Bei Kistenversand berechnen wir für deren Innenverpackung 1
% vom Nettowarenwert, eine Gutschrift hierfür ist ausgeschlossen.
Bei frachtfreier Rücksendung der Kiste innerhalb eines Monats
wird diese nicht berechnet; Post- und Bahnkartons werden zu Selbstkosten
berechnet und nicht zurückgenommen.
Rücksendungen
Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Einwilligung
und nur frachtfrei vorgenommen werden. Bearbeitungskosten in Höhe
von 20 % des Lieferwertes werden an der Gutschrift gekürzt. Alle
Kosten für Liefern, Zurücknehmen, Instandsetzen und Neuverpacken
werden zusätzlich in Abzug gebracht; dies gilt nicht im Falle
eines berechtigen Rücktritts des Bestellers vom Vertrag.
Preise, Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich ab Werk und ohne Umsatz-(Mehrwert-)steuer.
2. Sämtliche Zahlungen sind einen Monat nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Barzahlung oder mittels Scheck innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum
gewähren
wir 2 % Skonto.
3. Treten in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers
nach dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung Veränderungen
ein, oder werden uns solche bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
in Zweifel zu setzen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Bei Scheck- und Wechselzahlungen gehen die Bank-, Diskont- und Einzugsspesen
zu Lasten
des Bestellers.
5. Ist der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen
in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller
nicht zu, es sei denn, der Grund für die Geltendmachung eines
solchen Rechtes ist in dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis
begründet (z.B. Mängelgewährleistung)
oder die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von
uns ausdrücklich schriftlich
anerkannt.
7. Schließt der Besteller Verträge ab, die den Untergang
unseres, auch verlängerten, Eigentumsvorbehalts zur Folge haben,
so ist er verpflichtet, uns dieses schriftlich mitzuteilen und die
erhaltenen Beträge unverzüglich zum Ausgleich unserer
Forderungen an uns abzuführen.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller
Zahlungen aus abgeschlossenen Lieferverträgen vor.
2. Der Besteller tritt alle Kaufpreisforderungen gegen seine Abnehmer
aus dem Verkauf der ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit
Abschluss des Vertrages zwischen uns und dem Besteller an uns in Höhe
des zwischen ihm und uns vereinbarten Kaufpreises der Vorbehaltsware
(zuzüglich Umsatzsteuer) zur Sicherheit ab. Zur Einziehung dieser
abgetretenen Forderungen ist der Besteller ermächtigt, solange
er nicht in Zahlungsverzug uns gegenüber ist. Unberührt hiervon
bleibt unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller
verpflichtet sich,
uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie
den Schuldnern die Abtretung schriftlich mitzuteilen.
3. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen.
Pfändungen
oder sonstige Eingriffe durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung
zurückzunehmen, ohne das darin eine Rücktrittserklärung
liegt.
5. Wird die Ware gemeinsam mit anderen Waren, die uns nicht gehören,
verkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer
in Höhe der zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreisforderung
mit Abschluss des jeweiligen Liefervertrages als an uns abgetreten.
6. Geht unser Vorbehaltseigentum wegen Einbaues unter, tritt der Besteller
die ihm insoweit zustehenden Ersatzansprüche gegen seine Abnehmer
in Höhe unserer Kaufpreisforderung mit Abschluss des Vertrages
zwischen uns und dem Besteller an uns ab.
7. Etwaige Sicherheiten werden wir freigeben, sofern die zu sichernden
Forderungen um mehr
als 20 % übersichert sind.
Haftung für Mängel
1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haften wir, indem wir Fehler in der Konstruktion, der Fabrikation,
der Qualität oder in der sonstigen Ausführung nach unserer
Wahl unentgeltlich innerhalb angemessener Frist ausbessern, sei es
durch Nachbesserung oder durch Lieferung eines Ersatzteiles bzw. durch
Ersatzlieferung. Das Recht des Bestellers, aus diesen Gründen
vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Kaufpreisforderung
zu verlangen, steht diesem nur zu, wenn wir zur Mängelbeseitigung
nicht bereit oder nicht in der Lage sind oder wenn sich die Mängelbeseitigung über
die gesetzliche Frist hinaus aus Gründen verzögert, die wir
zu vertreten haben. Weitergehende Ansprüche für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
2. Etwa ersetzte Teile oder Waren sind uns auf Wunsch unentgeltlich
zurückzusenden.
3. Unsere Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass uns der Besteller
erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Empfang
schriftlich mitteilt. Später auftretende Mängel sind in gleicher
Form und innerhalb der gleichen Frist, gerechnet ab Entdeckung, bekanntzugeben.
4. Unsere Gewährleistungspflicht setzt weiter voraus, dass die
Ware sachgemäß behandelt, fachgemäß montiert
und in Betrieb genommen worden ist; dies ist uns im Falle eines Gewährleistungsschadens
auf Verlangen nachzuweisen. Bei unsachgemäßer Instandsetzung
sind wir von jeglicher Mängelhaftung befreit.
5. Die Gewährleistungspflicht beträgt – ohne Rücksicht
auf die Betriebsdauer – 12 Monate ab Gefahrübergang. Für
Nachbesserung bzw. Ersatzstücke haften wir bis zum Ablauf der
für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist.
6. Bei nachträglicher Änderung der Leuchten oder ihrer inneren
Schaltungen oder Geräteausrüstungen sind wir von jeglicher
Haftung entsprechend dem Gesetz über technische Arbeitsmittel
vom 24.06.68 entbunden.
Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche
1. Die Haftung für leicht fahrlässiges und grob fahrlässiges
Verhalten unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen ist ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit leitender Angestellter.
2. Soweit im übrigen vertragliche Ansprüche ausgeschlossen
sind, gilt dies auch für gesetzliche Ansprüche jedweder Art.
3. Vertragliche Ansprüche und deliktische Ansprüche verjähren
in sechs Monaten, gerechnet ab Entdeckung des jeweiligen Mangels, soweit
die Ansprüche aus einem Fehler oder Mangel unserer Lieferungen,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, beruhen;
die Verjährungsfrist beträgt jedoch längstens zwölf
Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem zugrundeliegenden
Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche,
ist – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes – das
Amtsgericht in 59821 Arnsberg. Diese Gerichtstandsvereinbarung über
die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Arnsberg gilt auch für
Scheck- und Wechselklagen. Dies gilt auch für Ansprüche,
die im Mahnverfahren verfolgt werden. Wir behalten uns jedoch das Recht
vor, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen
Gericht zu verklagen.
2. Im übrigen gilt – auch für Exportverträge – deutsches
Recht als vereinbart; die Bestimmungen des Einheitlichen Kaufgesetzes
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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